Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Reinigungskräfte
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist für Reinigungskräfte unerlässlich, um ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Das Repertoire der PSA für Reinigungskräfte reicht von rutschhemmenden Sicherheitsschuhen über Schutzhandschuhe, Sicherheitsbrillen und Absturzsicherung bis zu Schutzkleidung.
Beim Umgang mit Chemikalien jeder Art sollten die Mitarbeiter ausserdem mit einer dicht schliessenden Schutzbrille ausgestattet sein, um die Augen gegen das Eindringen von flüssigen oder gasförmigen Chemikalien abzuschirmen. Bei einigen Reinigungsarbeiten ist es sogar notwendig, das ganze Gesicht zu schützen, abhängig vom Verfahren und den Gefahrstoffen in Form von heissem Wasser, Chemikalien, Trockeneis oder auch von biologischen Agenzien (zum Beispiel Schimmel).
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist in drei Kategorien unterteilt:
- Kategorie 1: Schutzausrüstung dieser Kategorie verfolgt den Zweck, Beschäftigte vor einer geringfügigen Gefährdung zu schützen. Beispiele sind Schutzhandschuhe gegen säurehaltige Flüssigkeiten oder Gartenhandschuhe gegen Schnittverletzungen.
- Kategorie 2: In dieser Kategorie finden sich PSA-Produkte, die vor mittleren Risiken schützen sollen. Dazu gehören beispielsweise rutschhemmende Sicherheitsschuhe, Sicherheitsbrillen und Absturzsicherungen.
- Kategorie 3: Diese Kategorie umfasst Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen. Beispiele sind Atemschutzgeräte, PSA gegen Absturz, PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen oder auch Tauchgeräte.
Der Arbeitgeber muss für jede bereitgestellte Schutzausrüstung die erforderlichen Informationen für die Benutzung in verständlicher Form und Sprache, z. B. in Form einer Betriebsanweisung, bereithalten.
Die passenden PSA-Produkte findest Du hier: