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Oberflächenreinigung / Desinfektion

Personen können am neuartigen Coronavirus erkranken, wenn Sie mit Oberflächen in Kontakt kommen, die mit dem neuartigen Corona-Virus kontaminiert sind. Daher müssen kontaktintensive Oberflächen häufig Desinfiziert oder gereinigt werden, damit die Ausbreitung der Infektion eingedämmt wird.
Die tägliche Unterhaltsreinigung sollte mit einem Einwegsystem erfolgen, so kann sichergestellt werden, dass Bakterien und Viren auf der Oberfläche/Boden anschliessend direkt entsorgt werden und keine weitere Kontaminierung in der Wäscherei oder anderen Bereichen mehr möglich ist.

Besonders Sanitäre Anlagen sowie stark frequentierte Räume sollen vermehrt und intensiver gereinigt werden. Für jede «einzelne Reinigungsfläche» ein frisches Tuch resp. Tuchseite verwenden.

Nur eine optisch saubere Fläche kann desinfiziert werden. Eine vorhergehende Entfernung von sichtbarem Schmutz (Eiweissfehler).
Um eine erfolgreiche Desinfektion durchzuführen empfiehlt sich keine ausschliessliche Sprühdesinfektion, sondern eine Scheuerwischdesinfektion durchführen mit einer vollflächigen Benetzung. Achten Sie auf ein systematisches Abwischen von Oberflächen. Bei einer möglichen Kontamination, sofort Handschuhe wechseln oder desinfizieren.

Beachten Sie die Einwirkzeit, welche vom Hersteller publiziert wird. Oberflächen nicht trockenreiben.

Eine lückenlose Flächen- und Raumdesinfektion ist naturgemäss beim Ausbruchsgeschehen von besonderer Relevanz. Leider wird aber in der Praxis immer wieder festgestellt, dass zu wenig gut geschultes Personal vorhanden ist und die Arbeiten nicht mit der nötigen Gründlichkeit durchgeführt werden (kleine Flächen werden vergessen). Dies führte in der Vergangenheit bereits zu Ausbrüchen mit z. B. panresistenten Acinetobacter baumanii.

In manchen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gibt es Flächen, die nicht wischdesinfiziert werden können, z. B. Teppiche.
Darüber hinaus steht unverändert die Forderung der BiostoffV im Raum, Personal vor Mikroorganismen und Viren so gut wie möglich zu schützen. Daraus ergeben sich zwei Indikationen zur Verneblung im Rahmen einer Schlussdesinfektion, also nach Entlassung oder Verlegung der Patienten/Bewohner:

Im Falle einer vermuteten Kontamination vor der Wischdesinfektion, denn ein Zeitschaltuhr-gesteuertes Verneblungsgerät braucht nur in den betreffenden Raum gebracht zu werden und erledigt eine erste Desinfektion nach Anschluss an das Stromnetz ohne weitere menschliche Mitwirkung. So ist die Forderung der BiostoffV erfüllt.

Nach einer Wischdesinfektion, um evtl. nicht oder nur mangelhaft erreichte Flächen zumindest noch einmal deutlich in der Kontamination zu reduzieren. Dies kann ein wichtiger Aspekt der Infektionsprävention vor allem im Ausbruchsmanagement sein.

In Reinsträumen, um eine Rekontamination durch Wischarbeiten – Mitarbeiter emittieren ständig Bakterien aus ihrer Flora, trotz Schutzkleidung – zu minimieren.