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Alles über Atemschutzmasken

  • Atemschutzgeräte kommen erst dann zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Massnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind.
  • Ein falscher oder nicht angewendeter Atemschutz kann eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit darstellen.
  • Die Masken und Geräte schützen nur, wenn sie richtig verwendet, gepflegt und gewartet werden.

Grundsätzlich gilt: Gesundheitsgefährdende Stoffe und Verfahren sind, wo immer möglich, durch weniger gefährliche zu ersetzen.

Wo dies nicht geht, ist die Gesundheit der Arbeitnehmenden primär durch technische und organisatorische Massnahmen zu schützen. Es sind zum Beispiel Absaug- und Lüftungsmassnahmen zu treffen. Atemschutzgeräte sollen erst dann zum Einsatz kommen, wenn technische und organisatorische Massnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.

Die richtige Handhabung von Atemschutzmasken und -geräten muss instruiert werden. Die erwünschte Schutzwirkung wird nur erreicht, wenn die Masken und Geräte richtig verwendet, gepflegt und gewartet werden. Vor allem das korrekte Anziehen und die richtige Passform sind von zentraler Bedeutung.

Gefährdungen: Wovor schützen Atemschutzmittel?

Atemschutzmasken und -geräte schützen vor Stäuben, Gasen, Dämpfen oder Nebeln, die gesundheitsschädliche Stoffe oder Mikroorganismen enthalten.

Von der Umgebungsluft unabhängige Geräte schützen auch gegen Ersticken.

Welche Arten von Atemschutzmitteln gibt es?

Es ist zu unterscheiden zwischen Filtergeräten und Atemschutzgeräten, die von der Umgebungsatmosphäre unabhängig sind.

Filtergeräte

  • Filtergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Sauerstoffkonzentration über 17 Vol.% beträgt.
  • Selbstretter (Flucht-Filtergeräte nach EN 404) sind in Funktion und Aufbau mit Filtergeräten zwar vergleichbar. Sie dienen aber nur zu Fluchtzwecken und dürfen nicht als Arbeitsmittel eingesetzt werden.

Halb- oder Vollmasken

Halbmasken umschliessen Nase, Mund und Kinn. Vollmasken umschliessen das ganze Gesicht und schützen somit auch die Augen. Halbmasken gibt es mit auswechselbarem oder nicht trennbarem Filter.


Vollmaske mit auswechselbaren Filtern

 


Halbmaske mit auswechselbarem Filter

 


Partikelfiltrierende Einweghalbmasken

Filter

Die Filterart bestimmt die Schutzwirkung.

Man unterscheidet zwischen:

  • Partikelfilter (Schutz gegen Stäube und Aerosole)
  • Gasfilter (Schutz gegen Gase und Dämpfe)
  • Kombinationsfilter

Gasfilter (Aktivkohlefilter) werden oft mit einem Partikelfilter kombiniert, oder ein Partikelfilter wird als Vorfilter verwendet.
Die Klasse des Filters gibt Auskunft über seine Leistungsfähigkeit (Aufnahmevermögen bzw. Abscheidevermögen). Eine höhere Filterleistung bewirkt meist auch einen höheren Atemwiderstand.

Nehmen Sie vor dem Beschaffen von Atemschutzmitteln eine Gefährdungsermittlung in Ihrem Betrieb vor. Diese soll mindestens folgende Punkte umfassen:

  • Eigenschaften und Gefahren der Schadstoffe. Die Verpackung und Sicherheitsdatenblätter der gefährlichen Arbeitsstoffe enthalten Angaben zu Gefährdungen und Schutzmassnahmen.
  • Auftreten der Schadstoffe in der Luft (gasförmig, Dampf, Partikel, Aerosol)
  • erwartete Konzentration der Stoffe in der Atemluft sowie die entsprechenden Grenzwerte am Arbeitsplatz
  • Arbeitsumgebung, Dauer und Schwere der Arbeit


Weitere wichtige Auswahlkriterien sind:

  • Atemwiderstand
  • Wartungs- und Pflegebedarf
  • Hautfreundlichkeit
  • Tragkomfort
  • Akzeptanz bei den Mitarbeitenden


Achtung: Für Mitarbeiter mit Bärten sind Halb- oder Vollmasken nicht geeignet. Die Bärte führen entlang der Dichtigkeitslinien zu Leckstellen. Bereits ein Dreitagebart vermindert die Leistung eines Atemschutzes massiv. 

Kennzeichnung

Damit der Gesundheitsschutz gewährleistet ist, dürfen nur Atemschutzmasken eingesetzt werden, die den europäischen Normen entsprechen. Diese erkennt man an der Kennzeichnung. Einwegmasken bzw. die auswechselbaren Filter von Halbmasken/ Vollmasken sind mit dem CE-Zeichen, der entsprechenden Norm und der Filterklasse beschriftet.

Diese Angaben sind auch auf der Verpackung vorhanden.

Filterklassen

Partikelfilter werden in die Klassen P1, P2 und P3 eingeteilt:
Je höher die Klasse, desto höher das Abscheidevermögen und damit die Schutzwirkung.

Einwegmasken tragen die Bezeichnung «FF» vor der Filterklasse, also FFP1, FFP2 und FFP3. Diese Masken sind meist nur zum Gebrauch während einer Schicht ausgelegt. Die Verwendungsdauer ist also begrenzt. Sie bestehen ganz oder überwiegend aus Filtermaterial und schützen gegen Stäube und Aerosole (Nebel). Aktivkohlezusätze können zusätzlich gegen belästigende Gerüche hilfreich sein, schützen jedoch nicht vor schädigenden Gasen und Dämpfen.

Die Wahl der Klasse richtet sich nach der Staubkonzentration und dem Grenzwert am Arbeitsplatz (MAK-Wert).

Bei unbekannter Staubkonzentration ist aufgrund des besseren Abscheidevermögens mindestens FFP2 bzw. P2 zu benutzen


Filterklasse

Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen

Filter mit geringem Abscheidevermögen P1 bzw. FFP1 (Schutz bis zum 4-Fachen des MAK-Wertes) höchstens für Arbeiten mit geringer Staubkonzentration und bei Stäuben mit geringer Gefährlichkeit

Filter mit mittlerem Abscheidevermögen P2 bzw. FFP2 (Schutz bis zum 10-Fachen des MAK-Wertes)

mineralische Stäube (z.B. Mischstäube, Zement, Gesteinsabbau)

Faserstäube (z.B. Glas- und Steinwolle, jedoch nicht gegen Asbestfasern)

Schweissrauche von und- niedriglegiertem Stahl (unbeschichtet, saubere Oberfläche)

Schleifstäube (z.B. von Metall, Kunststoff, Anstrich)

Holzstäube (ausser Buche, Eiche)

organische Stäube (z.B. Mehl, Getreide, Baumwolle)

biologisch belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)

nicht gegen krebserzeugende Stäube (Kategorie C1A und C1B)

Filter mit hohem Abscheidevermögen P3 bzw. FFP3 (Schutz bis zum 30-Fachen des MAK-Wertes)

Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen

quarzhaltige Stäube (z.B. Quarzsand, Granit)

biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)

Krebserzeugende Stäube (Stoffe der Kategorien C1A und C1B, wie z.B. Buche und Eiche, Keramikfasern, Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren Verbindungen)

Sind höhere Schutzfaktoren erforderlich, so sind Vollmasken, oder umgebungsluftunabhängige Atemschutzlösungen zu wählen.

Baugewerbe

Bei Arbeiten im Bauhauptgewerbe, an der Gebäudehülle und in der Gebäudetechnik ist die Zusammensetzung der Stäube oft nicht bekannt. Deshalb ist mindestens eine Atemschutzmaske der Klasse P2 oder FFP2 zu tragen.

Asbest

Die meisten Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur von anerkannten Spezialfirmen ausgeführt werden.

Nanopartikel

Partikelfilter bestehen aus sehr feinen Fasern, an deren Oberfläche die Partikel festgehalten werden. Sie wirken gegen alle Partikelgrössen, auch gegen Nanopartikel.

Auswahlhilfe für Gasfilter

Schutz gegen

Filtertyp

       

A (braun)

Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt >65°C

       

B (grau)

anorganische Gase und Dämpfe wie Chlor, Blausäure

       

E (gelb)

saure Gase wie Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff

       

K (grün)

Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate

       

AX (braun)

Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen mit Siedepunkt ≤65°C

       
Kapazität der Filter      

Klasse 1

gering

   

Klasse 2

mittel

   

Klasse 3

gross

   

Was ist beim Einsatz von Atemschutzmitteln zu beachten?

Das Tragen von Schutzmasken mit erhöhtem Atemwiderstand (z. B. Filtersystemen) ist anstrengend. Die Tragzeit ist deshalb zu begrenzen. Die mögliche Tragzeit hängt auch von der Umgebungstemperatur und vom Ausmass der körperlichen Aktivität ab.

Es wird empfohlen, keinesfalls mehr als 3 Stunden mit Filtermasken zu arbeiten. Bei Arbeiten mit Atemschutz sind feste Pausen einzuplanen. Die Arbeitsunterbrüche sollen mindestens eine halbe Stunde betragen.

Masken anpassen

Beachten sie die Bedienungsanleitung. Darin steht, wie Sie die Maske an die individuelle Gesichtsform anpassen. Zwischen Gesicht und Maske darf keine undichte Stelle vorhanden sein.

Aufbewahrung

Nicht in Gebrauch stehende Masken und Filter sind sauber und trocken aufzubewahren. Faltbare Einwegmaskensind meistens einzeln verpackt. Sie können problemlos in den Arbeitskleidern mitgeführt werden und bleiben so sauber bis zum Einsatz.

Wichtige Hinweise zur Verwendung von Filtergeräten

  • Wiederverwendbare Partikelfilter sind spätestens zu ersetzen, wenn der Widerstand beim Einatmen merklich ansteigt.
  • Wiederverwendbare gasfiltrierende Masken sind unverzüglich zu wechseln, wenn durch Geruch, Geschmack oder Reizerscheinungen Schadstoffe im Maskeninnenraum bemerkbar werden.
  • Die Gebrauchsdauer von Gas- und Kombinationsfiltern ist beschränkt. Sie sind in der Regel spätestens nach 6 Monaten zu ersetzen.
  • Gasfilter sollen nicht gegen Stoffe eingesetzt werden, die durch Geruch nicht erkennbar sind, denn bei solchen Stoffen wird die Sättigung des Filters nicht erkannt. Lebensgefahr!
  • Feuchtigkeit kann die Schutzwirkung von Filtern beeinträchtigen, vor allem bei Gasfiltern Typ A. Nasse Partikelfilter verlieren in der Regel ihre Schutzwirkung.
  • Gegen einige Gase kann man sich nicht wirksam mit einem Filter schützen. Dazu gehören vor allem Erd- und Flüssiggas, Kohlendioxid und einige halogenierte Kohlenwasserstoffe (Dichlormethan).

Normen

  • EN 143: Partikelfilter
  • EN 149: Partikelfiltrierende Halbmasken
  • EN 405: Halbmasken für den Gebrauch mit auswechselbaren Filtern
  • EN 529: Atemschutzgeräte – Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung – Leitfaden

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