ZARGES - neuste Norm-Änderungen
Sichere Sicherheit
EN 131-4:2020 – die wichtigsten Neuerungen
Die für Ein- oder Mehrgelenkleitern gültige Norm EN 131-4 wurde umfassend überarbeitet.
In dieser Fibel geben wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen von der neuen Norm geforderten Tests sowie die wichtigsten Neuerungen für noch mehr Arbeitssicherheit.
Diese betreffen:
- Festigkeitsprüfung in Gebrauchsstellung
- Einführung der Klassifizierung von „professional“ und „non-professional
- Änderung der Festigkeitsprüfung und der Rutschprüfung der Plattform
Bitte beachten Sie:
Die vorgegebenen Abmessungen der EN131-1 (Standbreite) müssen erfüllt werden.FAQs
Gibt es Bestandsschutz für alte Leitern?
Nein, es gibt grundsätzlich keinen Bestandsschutz von alten Leitern in Industrie und Gewerbe. Der Arbeitgeber ist rechtlich nur dann abgesichert, wenn er nach einer Gefährdungsbeurteilung die Leiter auf den neuesten Stand der Technik bringt.
Was passiert mit Leitern, die noch der alten Norm entsprechen?
Die neue Norm verbietet nicht ausdrücklich, die bisher genutzten Leitern weiterhin einzusetzen. Allerdings gelten für gewerbliche Anwender (Firmen, Behörden etc.) in Europa die jeweiligen Betriebsvorschriften. In Deutschland sind diese Regeln in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt.
Wichtiger Grundbaustein ist die Verpflichtung, dass die Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Darüber hinaus sind eine Gefährdungsbeurteilung sowie eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln durchzuführen.
Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab und wie wird eingeschätzt, ob die Leiter weiterverwendet werden kann?
Eine gute Anleitung für eine solche Gefährdungsbeurteilung ist in der TRBS 2121 Teil 2 beschrieben oder Sie erhalten diese von Fachbetrieben und Herstellern. Aber Achtung: Nur der Betreiber kann einschätzen und entscheiden, ob die Leiter weiterverwendet werden kann. Vergessen
Sie nicht, diese Beurteilung zu dokumentieren.
Können Bestandsleitern nachgerüstet werden?
Ja, es können die bisher genutzten Leitern nachgerüstet werden, z. B. durch Ausleger oder eine Plattform. Die Entscheidung sollte in eine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Doch auch nach einer Nachrüstung ist nicht sichergestellt, dass diese automatisch in vollem Umfang der neuen Norm entsprechen. Denn neben den äußerlich sichtbaren, konstruktiven Änderungen müssen auch neue Prüfanforderungen erfüllt werden.
Darf ich als gewerblicher Anwender nur Leitern mit der Klassifizierung „professional“ verwenden?
Das ist sehr empfehlenswert, jedoch gibt es derzeit keine Vorschriften oder Gesetze, die dies vorschreiben.
Die Leitern mit der Klassifizierung „professional“ müssen höheren Belastungen während der Prüfung standhalten und sind am geeignetsten für den professionellen
Einsatz.
Die Produktauswahl muss vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
analysiert und dokumentiert werden.
Klassifizierung „professional“
und „non-professional“
Grundsätzlich werden alle Produkte in zwei Klassen eingeteilt:
- „ Professional“ steht für eine Leiter, die für den Gebrauch in der Arbeitswelt bestimmt ist.
- „ Non-professional“ bezeichnet Leitern für den privaten Bereich.
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