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Sonnenschutz ist nun Chefsache!

Hautkrebs ist die am weitesten verbreitete Krebsart. Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 1000 Fälle von Hautkrebs-Erkrankungen verzeichnet, die von der Arbeit im Freien herrühren. Sonnenschutz hat höchste Priorität und ist nun mit der neuen BauAV Chefsache. Schaffe Bewusstsein und stelle deinen Mitarbeitenden nützliche Informationen und den perfekten Sonnenschutz zur Verfügung.

Neue Vorschriften, neue Chancen

Seit dem 1. Januar 2022 ist die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Diese verpflichtet Arbeitgebende, nötige Massnahmen zu ergreifen, um ihre Mitarbeiter bei Sonne, Hitze oder Kälte zu schützen.

Im Artikel 37 Sonne, Hitze und Kälte der BauAV steht: «Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen.» Arbeitgebende müssen also ihren Mitarbeitenden unter anderem einen guten Sonnenschutz zur Verfügung stellen.

Wer ist alles von dieser Verordnung betroffen?

Art. 37 hat Auswirkungen auf das gesamte Bauwesen. In der Schweiz sind dies über 70 000 Betriebe mit mehr als 600 000 Mitarbeitenden, tätig in den Bereichen Erstellung, Instandstellung, Änderung, Unterhalt, Kontrolle, Rückbau und Abbruch von Bauwerken, einschliesslich der vorbereitenden und abschliessenden Arbeiten, namentlich Arbeiten auf Dächern, an und mit Gerüsten, in Gräben, Schächten und Baugruben, Arbeiten, bei denen Gestein, Kies und Sand abgebaut wird, Arbeiten an wärmetechnischen Anlagen und Hochkaminen, am hängenden Seil, an und in Rohrleitungen, Untertagarbeiten sowie Steinbearbeitung. Hinzu kommen Branchen, welche vor allem im Freien ihrer Tätigkeit nachgehen, wie zum Beispiel Kommunaldienste, Forstdienst, Gartenbau und Gartenpflege, Verkehrssicherheitsdienst, Militär, Gastronomie und viele mehr. Einer Schätzung zufolge sind mehr als eine Million Menschen in ihrem Beruf den Wetterbedingungen ausgesetzt.

Arbeitskleidung allein schützt nicht ausreichend

Was die Sonnenstrahlung anbelangt, so bieten Arbeitskleidung und -ausrüstung nach wie vor den effektivsten Schutz. Aber dies allein reicht nicht aus, ein guter Sonnenschutz ist besonders von März bis Oktober unabdingbar, und dies nicht nur bei Hitze und Sonnenschein. Schon eine UV-Strahlung von 15 Minuten ist schädlich für die Haut – also schütze dich und deine Mitarbeitenden! Natürlich darf es nicht irgendeine Sonnencreme sein, sondern eine, die zu Ihrer konkreten Situation passt.

Unsere Empfehlung: Sonnenschutz der Marke Operators: schnell einziehend, nicht klebrig und hochwirksam

Das Sonnenschutzmittel von Operators wurde für extreme Anforderungen entwickelt und ausgiebig getestet. Operators schützt zuverlässig vor UV-A- und UV-B-Strahlen und eignet sich daher besonders für Arbeitnehmende, die den ganzen Tag im Freien arbeiten und oft einen leicht absorbierbaren Sonnenschutz bevorzugen. Schnelle Absorption von Sonnencreme bedeutet, dass die Haut weniger rutschig und klebrig ist. Auch Sand und Staub bleiben nicht auf der Haut haften.

Aus Sicherheitssicht ist das rasche Einziehen von Operators ideal für Personen, die mit Geräten arbeiten. Operators erleichtert die Einhaltung der UV-Richtlinien der Suva zum Auftragen von Sonnenschutzmitteln drei- bis viermal pro Tag, indem er schnell einzieht, nicht klebrig, parfümfrei und wasserabweisend ist und einen langfristigen Schutz bietet.

30 oder 50? Welchen Schutz wähle ich?

Der Lichtschutzfaktor (LSF), auf Englisch Sun Protection Factor (SPF), gibt an, wie lange das Produkt vor UV-B-Strahlen schützt. Genauer: Um wie viel sich die Eigenschutzzeit der Haut verlängert. Bei sehr hellen Typen beträgt die Eigenschutzzeit etwa 10 Minuten, bei normal Bräunenden 20 bis 30 Minuten und bei mediterranen und dunklen Typen ab 30 bis 50 Minuten.

Grobe Faustregel: Eigenschutzzeit mal LSF = Minuten, die man geschützt in der Sonne verbringen kann. Trotzdem geht die Tendenz generell zu höheren Faktoren. Dies, da selbst SPF 50 nicht restlos vor Sonnenstrahlen schützt.

WICHTIG: Einen optimalen Schutz deiner Haut zu gewährleisten, empfiehlt sich das Auftragen des Sonnenschutzes drei bis vier Mal täglich. Die Maximalzeit, bzw. die Dauer an der Sonne lässt sich nicht durch weiteres Nachcremen verlängern!


Foto: operatorsskincare.dk